Kirchenvorstandswahlen 2024
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Bis Ende September 2024 erhältst Du eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort.