Versicherung – für deinen Schutz
Versicherung
für deinen Schutz
Wie bist du als ELJ-Mitglied versichert und welche Versicherungen habt ihr als ELJ-Gruppe?
Mit der Mitgliedschaft hat jedes einzelne ELJ-Mitglied eine
Haftpflicht- und Unfallversicherung für ELJ-Aktivitäten.
Weitere Risiken können zusätzlich abgesichert werden. Auch Tipps zum Vorgehen im
Schadenfalls findest du im Folgenden.
1. Bestehende Versicherungen für dich – Betriebshaftpflicht- und Unfallversicherung
(Betriebs-) Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, für alle Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Landjugendarbeit anderen (Dritten) gegenüber entstehen.

NICHT versichert sind:
• Schäden, die sich Mitglieder untereinander zufügen (z. B. beim Spielen Brille herunterschlagen, Kleider zerreißen und dergleichen).
• Schäden, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen entstehen (eine separate Versicherung ist möglich, siehe nächste Seite).
Unfallversicherung

Die Unfallversicherung tritt ein, wenn Mitglieder während ihrer ELJ-Tätigkeit zu Schaden kommen.
Du bekommst die exklusiven Leistungen der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft (Verwaltungsberufsgenossenschaft).
Wichtig ist, dass Unfallschäden umgehend bei der ELJ-Landesstelle gemeldet
werden, auch wenn es sich um sogenannte Bagatellunfälle handelt,
die jedoch Folgekosten nach sich ziehen können.
Auch hier gilt, dass Kfz-Unfälle anderen Bestimmungen unterliegen und
aus diesem allgemeinen Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
2. Zusatzversicherungen – für dich und deine Gruppe

Darüber hinaus könnt ihr weitere Risiken kostengünstig versichern, etwa mit der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge im ELJ-Einsatz bis hin zum Rechtsschutz.
Hier bereät euch die Landesstelle.
Pkw-Versicherung
Der eigene oder geliehene (nicht von gewerblichen Vermietern) Pkw, der für Aufträge und Zwecke der Jugendarbeit mitverwendet wird, ist nicht automatisch über die Betriebshaftplicht mitversichert.
Deshalb kann eine zusätzliche Kaskoversicherung für Dienst-, Besorgungs- und Auftragsfahrten über den Jugendverband abgeschlossen werden. Diese ist mit einer Insassenversicherung, Rückstufungshaftpflichtversicherung sowie einer Fahrzeugrechtschutzversicherung gekoppelt.

Merkblätter zu Versicherunngen für Sammelaktionen z. B. Altkleider,
Christbäume oder für das Maibaumaufstellen können in der Landesstelle
angefordert werden.
Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte für Auslandsfreizeiten auf jeden Fall abgeschlossen werden.
Es werden die Kosten für notwendige ambulante oder stationäre Behandlungen übernommen.
Zahnbehandlungen sowie Rückführungs- oder auch Überführungskosten im Todesfall sind in der Versicherung beinhaltet.
Versicherungsschutz Zelte oder geliehene Sachen
Auch hier kann eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Geliehene Sachen z. B. technische Geräte, Fahrräder usw. werden nach einer Aufstellung der verschiedenen Gegenstände und ihren Wert bei Verlust oder Beschädigung ggf. ersetzt.
Als Versicherungswert gilt der Zeitwert. Über die zu versichernden Gegenstände muss eine genaue Liste erstellt werden.
Falls du eine Zusatzversicherung abschließen möchtest, informieren wir dich gerne.
Melde dich einfach bei deiner ELJ-Landesstelle.
3. Was tun im Schadensfall?
Für den Fall, dass ein Schadensfall vorliegt, sind folgende Schritte zu unternehmen:
Melden
Der entstandene Schaden muss umgehend gemeldet werden. Mach dir Notizen über den Schadenshergang und Fotos der beschädigten Sachen.
Bitte rufe am selben Tag oder am nächsten Werktag in der ELJ-Landesstelle an.
Formulare ausfüllen
Die ELJ-Landesstelle schickt dir die benötigten Formulare zu, die du bitte ausfüllst und gleich wieder zur Landesstelle schickst.
Weiteres Vorgehen klären
Die ELJ-Landesstelle übernimmt alles Weitere und kümmert sich um deinen Fall.
