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Mitglied werden –
Miteinander mehr werden

Mitglied werden

Miteinander mehr werden

im Griff

Ob in einer ELJ-Ortsgruppe oder bis hin zur Landesebene – als ELJ-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft.

Miteinander mehr machen – die Mitgliedschaft in der ELJ bietet viele Möglichkeiten, im Dorf und im Verband. Verbunden damit sind, u. a.
• interessante Angebote und Veranstaltungen
• eine Unfall- und Haftpflichtversicherung
• professionelle Hilfe für die ELJ-Gruppe

Im Folgenden erfährst du, wie du Mitglied werden kannst.

ELJ erleben – einfach unbezahlbar!

1. Zwei Arten der Mitgliedschaft

In der ELJ gibt es zwei Möglichkeiten der Mitgliedschaft. Einerseits kannst du Mitglied einer ELJ-Ortsgruppe oder eines Arbeitskreises werden, andererseits ist eine Einzelmitgliedschaft möglich.

1.1 Mitglied einer ELJ-Ortsgruppe oder eines Arbeitskreises werden

Du beantragst deine Mitgliedschaft über die Beitrittserklärung (mit SEPALastschriftmandat). Du findest sie hier.
Einfach ausfüllen und unterschreiben! (Bei Minderjährigen bitte die Eltern.) Entweder du oder die Gruppenverantwortlichen schicken die Beitrittserklärung an die ELJ-Landesstelle.

Jetzt bist du ELJ-Mitglied.

Dein Jahresmitgliedsbetrag wird dann vom angegebenen Konto eingezogen.

Bitte achte darauf, dass die IBAN aktuell und das Konto gedeckt sind.

 

1.2 Einzelmitglied der Evangelischen Landjugend in Bayern werden

Alle, die Ziele der Evangelischen Landjugend teilt, kann Einzelmitglied auf Landesebene werden – ganz ohne Ortsgruppe – du vielleicht auch?!

Ansprechpartner:in ist die Landesstelle.

Du nutzt die Beitrittserklärung – beim Ausfüllen bleibt „Ortsgruppe“ frei. Dann schickst du diese an die ELJ-Landesstelle.

1.3 Die Mitgliedschaft beenden

Mit der Beitrittserklärung gehst du einen rechtsgültigen Vertrag ein. Dieser verlängert sich stillschweigend und automatisch jährlich. Du bist ELJ-Mitglied bis zu deinem Austritt.

Die Austrittserklärung findest du hier.

 

2. Fünf Gründe, ELJ-Mitglied zu sein

Deine ELJ bietet dir Sicherheit, Gemeinschaft, Spaß, Anerkennung und mehr.

ELJ erleben – einfach unbezahlbar!

2.1 Erstens: Du bekommst Sicherheit!

Wir sind ein anerkannter Jugendverband.

Die ELJ ist nicht irgendein Dorfclub – sie ist ein bayernweit anerkannter Jugendverband. Das bringt dir und allen, die sich engagieren, Sicherheit.

Gemeinsam entscheiden statt Einzeln irren; die Satzung regelt Verantwortung und begrenzt die Haftung. Wer sich in der ELJ engagiert, tut dies in einem gemeinnützigen Verein.

Dass unsere Vorstandschaften demokratisch gewählt sind und Entscheidungen im Team diskutiert und mit Mehrheit getroffen werden, verhindert Irrtümer und Fahrlässigkeit Einzelner. So kann weniger schiefgehen. Für den Fall der Fälle begrenzt die Satzung in § 11 die Haftung auf das Vereinsvermögen.

 

Wir helfen, wenn was passiert.
Mit der Mitgliedschaft hat jedes einzelne ELJ-Mitglied eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für ELJ-Aktivitäten. Das
heißt, wenn durch ELJ-Aktionen Anderen ein Schaden entsteht, zahlt die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Wer als ELJ-Mitglied bei einer ELJ-Aktion infolge eines Unfalls verletzt wird, bekommt die exklusiven Leistungen der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft.
Weitere Risiken können darüber hinaus kostengünstig versichert werden, etwa mit der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge im ELJ-Einsatz oder den ELJ-Rechtschutz. Die ELJ-Landesstelle berät dich/euch gerne.

 

2. Grundsätze der Kassen- und Kontoführung – deine Aufgaben als ELJ-Kassier:in

Das Bankkonto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden. Du kannst nicht mehr ausgeben, als du hast – logisch, oder?

Deshalb ist es ratsam Verpflichtungen der Gruppe (z. B. Bestellung eines Reisebusses für eine ELJ-Fahrt oder die Anmietung eines Hauses für eine Freizeit) nur einzugehen, wenn eine entsprechende Absicherung erfolgt ist (verbindliche Anmeldung und Verpflichtung zur Entrichtung des ausreichenden Teilnahmebeitrags).

 

  • Alle Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben) der Gruppe sind am besten handschriftlich in einem Kassenbuch der zeitlichen Reihenfolge nach aufzuführen. Kassenbücher gibt es von verschiedenen Anbietern wie z. B. Avery-Zweckform 1756.
  • Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg vorhanden sein, aus dem der Zahlungsgrund, der Betrag und der Beweis der erfolgten Zahlung (Unterschrift des Zahlungsempfängers, Überweisungsbeleg) bzw. der erfolgten Einnahme (Unterschrift des Annehmenden, Gutschriftsbeleg) ersichtlich ist.
  • Die Belege sind gemäß den Kassenbucheinträgen zu nummerieren und abzuheften.
  • Die Kontoauszüge sind fortlaufend zu sammeln, zu überprüfen und nach Jahren getrennt aufzubewahren.

 

Vordrucke für Kassenbericht und Einnahme- bzw. Ausgebebelege findest du hier bei den Downloads.

2.1 Einrichtung und Führung von Bankkonten

Jede ELJ-Gruppe sollte ein Gruppenkonto (Inhaber ist die ELJ-Gruppe) bei einer Bank führen – keinesfalls auf Privatkonten, dies wäre hoch problematisch!

 

Bei der Eröffnung eines Kontos muss die Satzung und das Protokoll der Wahlversammlung vorgelegt werden, evtl. auch die Bescheinigung des Finanzamtes auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Hierdurch besteht im Allgemeinen die Möglichkeit günstigerer Konditionen für die ELJ. Gerne unterstützt euch die Landesstelle mit den Bezirksreferent:innen bei Unklarheiten.

 

Wenn ELJ-Gruppen vorübergehend genügend Finanzmittel auf dem Girokonto haben, sollte mit der Bank eine zinsgünstige Anlagemöglichkeit beraten werden.

 

 

 

2.2 Kassenbericht

Unter anderem zur Mitgliederversammlung muss ein Kassenbericht vorgelegt werden. Er zeigt auf, welche Umsätze und Werte im abgelaufenen Jahr entstanden sind. Einzelheiten hierüber findest du in der ELJ-Satzung (siehe Kapitel 1).

Ein Vordruck für einen Kassenbericht aus dem ersichtlich ist, welche Anforderungen dieser erfüllen muss, findest du hier bei den Downloads.

ELJ-Gruppen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, übernehmen die Summen des Kassenberichts in den Vordruck des Finanzamtes.

3. Rechnungsprüfer:in – Kontrolle zum Schutz 

Rechnungsprüfer:innen haben die Aufgabe, die Einnahmen und Ausgaben der ELJ-Gruppe anhand der Belege, Unterlagen und Kontoauszüge zu prüfen und die Bestände festzustellen. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung ist von den Rechnungsprüfern in der Mitglieder-/Gruppenversammlung bekannt zu geben. Bei Feststellung einer ordnungsgemäßen Kassenführung kann der ELJ-Vorstand von der Mitgliederversammlung entlastet werden.