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GEMA

Deine Gruppe ist GEMA-pflichtig

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Deine Gruppe ist GEMA-pflichtig

Die GEMA verwaltet in Deutschland alle ihr übertragenen Musikaufführungsrecht der
Komponisten, Interpreten, Textdichter und deren Verlage.

  • Wollt ihr bei einer größeren ELJ-Veranstaltung Musik (ab)spielen (CDs, Sportify etc.),
    müsst ihr diese bei der GEMA vorher anmelden.
  • Tritt eine Band auf, die nicht ausschließlich Eigenkompositionen spielt, ist ebenfalls
    der Veranstalter GEMA-pflichtig.

 

Sowohl der BJR als auch die Evang. Kirche in Bayern haben Rahmenverträge
mit der GEMA, die alle ihr angeschlossenen Organisationen
(also auch der ELJ) nutzen können.

 

 

 

Von der GEMA befreit ist über diesen Rahmenvertrag Musik bei folgende Aktivitäten:

  • Regelmäßige ELJ-Gruppenabenden oder Freizeiten
  • Feiern mit einer persönlichen Einladung, Gottesdienste und anderen Treffen, soweit
    es keine Tanzveranstaltung ist.
  • Das Einüben der Tänze für den 1. Mai, die Veranstaltung selbst ist allerdings
    GEMA-pflichtig.

Die Anmeldung – mit einer gewissen Ermäßigung – erfolgt über die ELJ-Landesstelle.

Theater- und Kabarettauführungen sind von keinem der Rahmenverträge erfasst. Es
muss mit dem Verlag, der das Stück herausgebracht hat, oder dem Autor über die urheberrechtliche Vergütung verhandelt werden.

Fragen rund um die GEMA kannst du auch direkt bei dieser stellen:

GEMA
Postfach 301240
10722 Berlin
030 58858999
Montag bis Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr
kontakt@gema.de