Aktuelle Regelungen und Informationen zu Covid 19. Wir unterstützen Euch bei der Erstellung eines individuellen Schutz- und Hygienekonzepts.

Stand: 31.03.2022
Zum 03. April 2022 tritt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dann kann endlich auch unsere Jugendarbeit wieder unter alt bekannten Bedingungen durchstarten. Natürlich unter dem Motto: ‚Mit Sicherheit Spaß’“ Jürgen Kricke, ELJ Hygienebeauftragter
Im Bericht der Kabinettssitzung vom 29. März 222 heißt es unter Punkt 3:
„Corona-Pandemie: Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um / Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen / Förderprogramm für Luftreiniger wird verlängert„
- Empfehlung: Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sollen auf freiwilliger Basis beachtet werden: insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
- Für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich.
Hier der Originaltext:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-maerz-2022/

Schutz- und Hygienekonzept – muss individuell angepasst werden
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