Stand: 31.03.2022
Stand: 31.03.2022
Zum 03. April 2022 tritt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dann kann endlich auch unsere Jugendarbeit wieder unter alt bekannten Bedingungen durchstarten. Natürlich unter dem Motto: ‚Mit Sicherheit Spaß'“ Jürgen Kricke, ELJ Hygienebeauftragter
Im Bericht der Kabinettssitzung vom 29. März 222 heißt es unter Punkt 3:
„Corona-Pandemie: Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um / Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen / Förderprogramm für Luftreiniger wird verlängert„
- Empfehlung: Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sollen auf freiwilliger Basis beachtet werden: insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
- Für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich.
Hier der Originaltext:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-maerz-2022/





Stand: 02.03.2022
„3G“ für die Außerschulische Bildungsarbeit.
D.h. Ihr könnt ab sofort Eure Gruppenabende mit ALLEN abhalten.





15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Original: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15
Stand: 27.01.2022
Vom 26.01.2022 – 07.02.2022 gilt „3G“ für U18 Schüler in der 15. BayIfSMV
Stand: 25.11.2021
Ab Donnerstag, 25. November 2021 gelten neue Regelungen für Außerschulische Bildung (15. BayIfSMV)
#2G im Innenraum
#Maskenpflicht oder
1,5m Abstand und fester Sitzplatz
Ausnahmen für „Außerschulische Bildung“ entfallen.






Quellen:
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Original
Stand: 9.11.2021
Ab Dienstag, 09. November 2021 ist die bayernweite Krankenhausampel auf „rot“. Es gelten die unten beschriebenen Beschränkungen (zusätzl. zur 14. BayIfSMV)
für Außerschulische Bildungsarbeit (=ELJ-Gruppenstunden) gilt:
- Draußen keine Maske und kein 3G-Nachweis
- Drinnen
- mit Maske (am Platz bei 1,5 Metern Abstand ohne Maske; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr müssen nur eine medizinische Maske tragen.)
- mit 3G-Nachweis (WICHTIG: Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler:innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, gleich.)
- Bei freiwilliger Anwendung der 2G- oder 3G-plus-Regelung sind Erleichterungen (Maskenpflicht und Abstandsgebot entfallen) möglich.
- Kein individuelles Infektionsschutzkonzept erforderlich (unter 100 Personen)
- Keine Kontaktverfolgung notwendig (auch nicht, wenn mitgebrachtes Essen konsumiert wird)
Quellen:
Stand: 7.9.2021
14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Am 2. September 2021 ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in Kraft getreten. Der Verordnungstext ist hier und die Begründung hier abrufbar.
Download: Kurztipps zum Posten, Teilen, Aushängen
Corona News 7.9.21 – 14 verordnung_v2 (pdf)
Eure Bezirksreferenten und die Landesstelle unterstützen Euch.
Wir unterstützen Euch bei Fragen oder Problemen: ELJ-Landesstelle, ELJ-Bezirksstellen, Jürgen – ELJ-Hygienebauftragter.
Stand: 23.06.2021
Endlich: Landjugendarbeit in Präsenz – mit Auflagen
DOWNLOADS: Vorlagen für Deine ELJ-Gruppe
-
Schutz- und Hygienekonzept – muss individuell angepasst werden
21_06_23_ELJ Schutz- und Hygienekonzept_bitte auf Deine Gruppe anpassen (.docx)
21_06_23_ELJ Schutz- und Hygienekonzept_bitte auf Deine Gruppe anpassen (.pdf)
Schicke das Hygienekonzept zusammen mit einer weiteren Raum-Skizze vorab an alle Teilnehmenden einer Aktion Deiner ELJ. Beratung zum Hygienekonzept erhältst Du bei Deinen Bezirksreferenten. -
Teilnehmendenliste – mit Erfassung der Kleingruppen
Evangelische Landjugend_A4-Liste Anwesenheit_Veranstaltungen_210616 -
Corona-Regeln: Kurztipps zum Posten, Teilen, Aushängen
21_06_15_Corona_News_ELJ 1×1 short
0) Rechtsgrundlagen: Ihr macht Außerschulische Bildung
In Eurer ELJ sorgt Ihr dafür, dass sich junge Menschen wohlfühlen, sich engagieren und ganz nebenbei lernen. Das ist auch „Außerschulische Bildung“.
Was das bedeutet erklärt dir dieses Video:
Was junge Menschen nicht in der Schule lernen from Evangelische Landjugend on Vimeo.
- In der Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(13. BayIfSMV) wird im § 22 darauf abgestellt. - Und Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – § 11 Jugendarbeit
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
explizit Außerschulische Bildung
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
indirekte Außerschulische Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
1) Inzidenzwert: Ihr trefft Euch in Präsenz
Außerschulische Jugendarbeit: Angebote der ELJ-Jugendverbandsarbeit, sind ab bei einer 7-Tage-Inzidenz-unter-100 in Präsenzmöglich.
Wir empfehlen Euch ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept!
- 7 Tage Inzidenz über 100: Keine Jugendarbeit in Präsenz. Es gelten grundsätzlich die Regelungen des § 28b IfSG (sog. Bundesnotbremse).
- 7 Tage Inzidenz zwischen 50 und 100: Präsenz mit Schutz- und Hygienekonzept. (u.a. 1,5 m Mindestabstand, Maskenpflicht in Verkehrswegen oder bei keinem Mindestabstand; ohne Maske am Platz.)
- 7 Tage Inzidenz unter 50: Präsenz mit Schutz- und Hygienekonzept – und Erleichterungen bei Kleingruppen, Verpflegung und Sport

2) Kleingruppen: In Präsenz ohne Maske und keinen Mindestabstand
Ob in einer Gaststätte oder bei Euch in der ELJ – egal ob drinnen oder draußen – könnt ihr Kleingruppen machen. Zwischen diesen muss lediglich ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden (und ggf. eine Maske getragen).
So könnt Ihr z.B. im Gemeindehaus/-garten an (Bier-) Tischen sitzen und diese müssen lediglich 1,5 Meter von einander entfernt sein.

3) Verpflegung: So könnt ihr Grillen und Essen
§ 15 13. BayIfSMV mit Hygienekonzept Gastronomie gilt bei Euch, sobald ihr Verpflegung anbietet. Gilt auch für die Pizzabestellung für Alle.
Inzidenz: 50 – 100
- Kein Mindestabstand (bei max. 10 Personen aus drei Haushalten)
- Mindestabstand von 1,5 Metern am Tisch gilt darüber hinaus!
- Die Kleingruppen können zusammensitzen
- Achtung: Testpflicht
Inzidenz: 50 – 0
- Obiges gilt:
- 10 Personen aus beliebigen, unterschiedlichen Haushalten
- Hinweis: keine Testpflicht
4) Sportliche Angebote: Jetzt könnt ihr Kicken, Spielen & mehr
§ 12 13. BayIfSMV mit Hygienekonzept Sport
Inzidenz 100 – 50
- kontaktfreier Sport ohne Testnachweis nur in Gruppen von 10 Personen
- oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre möglich
- Mit Testnachweis ist hingegen jede Art von Sport (drinnen und draußen) ohne Personenbegrenzung möglich.
Inzidenz 50 – 0
- jede Art von Sport ohne Test (drinnen und draußen)
- ohne Personenbegrenzung möglich (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 13. BayIfSMV)
5) Vereinssitzungen: Vorstandssitzungen & Mitgliederversammlungen

6) Schutz- und Hygienekonzept: Die Verantwortung trägt die Vorstandschaft
Jede Aktivität als ELJ braucht ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept: Entweder ein Eigenes und/oder ein Externes (z.B. vom Wirtshaus, evtl. auch der Kirchen- oder politischen gemeinde).
-
Schutz- und Hygienekonzept – muss individuell angepasst werden
21_06_23_ELJ Schutz- und Hygienekonzept_bitte auf Deine Gruppe anpassen (.docx)
21_06_23_ELJ Schutz- und Hygienekonzept_bitte auf Deine Gruppe anpassen (.pdf)
Beratung zum Hygienekonzept erhältst Du bei Deinen Bezirksreferenten.
Eigentlich ganz einfach – Wir unterstützen Dich gerne bei der Erstellung und/oder Anpassung!
- Eurer Schutz- und Hygienekonzept enthält die Allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie
- ein Raumkonzept (Raumgröße, Teilnehmeranzahl, Sitzmöglichkeiten, etc., Lüftungsintervalle) für Innen und Außen (einfache Skizze).
- Über dieses informiert ihr durch eine Einladung die Teilnehmenden/Mitglieder.
- Ihr erfasst die Teilnehmenden in einer Teilnehmerliste.
- Bitte achtet auf Veränderungen der Gesetze, Verordnungen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/– gerade auch für die sog. Hotspot-Regionen!
- Eure Kreisverwaltungsbehörde (meist das Landratsamt) kann strengere Anordnungen treffen als die jeweils aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – aber auch Sondergenehmigungen erteilen.
6.1 Allgemeine Hygienehinweise
- werden VOR der Aktion bekannt gegeben und sind bei der Aktion z.B. durch Aushang ersichtlich oder werden den Teilnehmenden (nochmals) mündlich mitgeteilt.
Z.B.: Hygienemaßnahmen werden immer besprochen und umgesetzt. Das heißt mindestens:
- Teilnehmende mit Symptomen einer Corona-Infektion können nicht teilnehmen.
- Ein Abstand von 1,5 Metern wird eingehalten – ggf. eine „Maske“ getragen.
- Maskenpflicht bei Unterschreitung des Mindestabstandes – immer auf „Verkehrswegen“ (z.B. Dein Weg zur Toilette und zurück)
- Eine Gelegenheit zur Händehygiene und Händedesinfektion ist gegeben (Tipp: Desinfektionsmittel bereitstellen)
- Auf die Einhaltung der Husten-Nies-Etikette wird geachtet.
- Beim Essen und Trinken werden die allgemeinen Hygieneregelungen umgesetzt.
- Die anwesenden Teilnehmer/innen werden schriftlich erfasst.
6.2 Raumkonzept
- Du zeichnest eine Raumskizze in dem das Treffen stattfindet – egal ober Innen oder Außen – so allgemein wie möglich
- Durch die Qm-Zahl ergibt sich die Anzahl der max. Teilnehmer_innen – Qm-Zahl dividiert durch 3 (z.B. 12 qm / 3 = 4 Teilnehmer). Du zeichnest die Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten ein.
- Zudem vermerkst Du noch, dass Vor- und Nach der Veranstaltung mind. 15 Minuten gelüftet und während dieser nach 20 Minuten ca. 5 Minuten gelüftet wird.
6.3 Besonderheiten führst Du separat an
- … und erklärst diese verständlich
- Am besten lässt Du das Konzept von Deiner zuständigen Kreisverwaltungsbehörde prüfen
6.4 Einladung an Deine Mitglieder
- verschickst Du mit dem Schutz- und Hygienekonzept VOR der Aktion z.B. über WhatsApp-Gruppe.
7) Hilfsangebot: Deine Bezirksreferenten und Landesstelle unterstützen Euch.
Wir unterstützen Euch bei der Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes: ELJ-Landesstelle, ELJ-Bezirksstellen, Jürgen – ELJ-Hygienebauftragter.